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Dienstag, den 27. Oktober 2009 um 19:34 Uhr |
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SPD-Antrag für die STAVO am 9. Juli 2009 betreffs Entwicklungsziele und Ausstattungsstandards für die Kindertagesbetreuung in Bebra
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgenden Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausstattungsstandards für die Kindertagesbetreuung in Bebra:
1. Kinder werden in den Kindertageseinrichtungen in Bebra altersgerecht gefördert. Im Vordergrund stehen soziales Lernen und die Bewahrung und Entfaltung der kindlichen Neugier auf Wissen. Dabei werden soziale Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen.
• Die Kindertageseinrichtungen kooperieren mit den Grundschulen der Stadt zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes und zur Gestaltung gelingender Übergänge vom Kindergarten in die Schule.
• Jedes einzelne Kind wird entsprechend seiner Stärken und Schwächen gefördert, die individuelle Entwicklung wird beobachtet und dokumentiert.
• Eltern wird mindestens ein jährliches Entwicklungsgespräch zur Förderung ihrer Kinder angeboten.
2. Mit bedarfsgerechten und flexiblen Betreuungsangeboten wird allen Eltern aus Bebra Berufstätigkeit ermöglicht.
• Ganztagsplätze für Kinder ab 1 Jahr stehen in der Zeit von 7:00 – 17:00 Uhr im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
• Berufstätige Eltern müssen an maximal 20 Werktagen eine private Betreuung sicherstellen. Schließungstage ohne Notdienst werden mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben. Notdienste stehen Eltern mit berufs- oder ausbildungsbedingtem Bedarf zur Verfügung.
• Die Stadt Bebra unterstützt die Vermittlung von ergänzenden Betreuungsangeboten in Randzeiten durch Tagespflegepersonen.
• Die Stadt Bebra garantiert bei kurzfristig entstehenden Betreuungsbedarfen (Umzug, Arbeitsaufnahme) einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz binnen vier Wochen nach Bekanntwerden des Bedarfes. Dazu werden immer einige Plätze für Bebraner Kinder frei gehalten.
3. Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden gezielt zur Förderung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund genutzt.
• Familien mit Migrationshintergrund werden motiviert, ihre Kinder mindestens drei Jahre in Tageseinrichtungen fördern zu lassen. Hierzu sind interkulturelle Arbeitsweisen in den Tageseinrichtungen zu beachten, um Zugangsschranken abzubauen und Integration zu fördern.
• Die Stadt Bebra bemüht sich bei der Platzvergabe um eine soziale und kulturelle Mischung der Kindergruppen.
• Gruppen mit mehr als 25 % Anteil von Kindern mit Defiziten bei der Beherrschung der deutschen Sprache werden in ihrer Gruppenstärke um 3 Plätze reduziert, bei einem Anteil von über 40 % wird die Gruppengröße um 5 Kinder reduziert.
4. Die Kindertageseinrichtungen in Bebra sind personell so ausgestattet, dass eine individuelle Förderung aller Kinder möglich ist.
• Freiwerdende Stellen werden in den nächsten Jahren vorzugsweise mit männlichen Fachkräften und Fachkräften mit Migrationshintergrund besetzt, um eine fachliche und kulturelle Vielfalt in den Teams herzustellen, die der Vielfalt in den Kindergruppen entspricht. .
• Die Stadt Bebra fördert den Einstieg junger Menschen in den Erzieher-Beruf durch Schaffung und gute Begleitung von Praktikanten- und FSJ-Stellen, um dem mittelfristig drohenden Personalmangel vorzubeugen.
• Die Personalausstattung ist so bemessen, dass eine Förderarbeit nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan und eine intensive Elternarbeit möglich ist. Dazu ist eine Ausstattung der Gruppen mit mindestens 2 Fachkraftstunden pro Stunde Öffnungszeit erforderlich.
5. Die Kindertageseinrichtungen in Bebra öffnen sich zunehmend zum Gemeinwesen.
• Ehrenamtliche Kräfte bereichern das Angebot (z. B. Vorlesepaten, Mitwirkung von Eltern und Großeltern mit besonderen Fähigkeiten)
• Vereine und andere Institutionen stellen ihre Angebote in den Tageseinrichtungen vor bzw. integrieren Angebote für Kinder und Eltern in den Alltag der Kindertagesstätten.
• Kindertagesstätten bieten Raum für gemeinwesenorientierte Hilfen und Organisationsformen wie Elternberatung, Elternbildung und Müttertreffs.
6. Die Stadt Bebra und die freien Träger von Kindertageseinrichtungen arbeiten bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung und bei der Umsetzung von Qualitätsstandards kooperativ zusammen. Vertragliche Vereinbarungen werden dementsprechend weiter entwickelt.
• Die Stadt beteiligt die freien Träger partnerschaftlich an der Entwicklungsplanung für die Kindertagesbetreuung.
• Die freien Träger stimmen Platzvergabe und konzeptionelle Ausgestaltung der Arbeit mit der Stadt ab.
• Die Höhe der finanziellen Förderung durch die Stadt macht eine Arbeit auf Basis der Qualitätsstandards möglich.
Begründung:
In der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008 wurden Leitziele und Ablaufschritte für die Realisierung des Konzeptes „Familienfreundliche Kommune“ beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung von einer Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse beauftragt. Die Fraktionen und Stadtverordneten wurden aufgefordert, konkrete Beschlussvorlagen in den parlamentarischen Entscheidungsprozess einzubringen.
Mit dieser Vorlage legt die SPD-Fraktion einen Vorschlag zur qualitativen Ausgestaltung des Bereiches Kindertagesbetreuung vor.
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