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Dieter Franz (SPD): Gerichtsschließungen sind bürger-, arbeitnehmer- und frauenfeindlich

Die Anhörung für ein Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Änderungen war eine schallende Ohrfeige für diese Landesregierung. Alle Anzuhörenden, bis auf einen einzigen, haben Ihrem Gesetzentwurf eine deutliche Absage erteilt, sagte der Landtagsabgeordnete Dieter Franz anlässlich der Plenardebatte am Mittwoch in Wiesbaden.
Einhellig wurde bei der Anhörung kritisiert, dass die beabsichtigte, weitere Schließung von fünf Arbeits- und fünf Amtsgerichten - darunter auch das Amtsgericht in Rotenburg - die Bürgernähe der Justiz in der Fläche nachhaltig verletzt, so Franz. In der Anhörung sei insbesondere aus der Arbeitsgerichtsbarkeit deutlich geworden, dass durch weite Wege zu Gericht, zusätzliche Kosten entstünden und durch eine bürgerferne Justiz auf den rechtssuchenden Bürger aber auch Unternehmen und Betriebe verlagert würden. Durch die Schließungspläne der Landesregierung wird der verfassungsrechtlich verbürgte Justizgewährungsanspruch verkürzt!, so Franz.
Das Vorhaben der Landesregierung ist aber auch arbeitnehmer- und frauenfeindlich!, sagte Franz. Überproportional seien von den Schließungsplänen Teilzeitkräfte, die vor allem von Frauen besetzt seien, betroffen. Entgegen der Behauptung der Landesregierung werde die Schließungswelle demnach zu einem erneuten Personalabbau in der Justiz führen. In der Anhörung sei auch nochmals von allen Anzuhörenden herausgearbeitet worden, dass die von der Regierung schöngerechneten Einsparungen nicht plausibel dargelegt werden könnten. Als peinlich bezeichnet er auch, dass selbst der Landesrechnungshof in der Anhörung deutlich auf Distanz zu der Landesregierung gegangen sei.
All dies mache es erforderlich, dass sich das Plenum bereits heute vor Abschluss der Beratungen des Fachausschusses mit den Schließungsplänen und deren Folgen befassen müsse. Die Ignoranz gipfelt jedoch darin, dass die Regierung im ganzen Verfahren das Parlament völlig missachtet, so Franz. Noch vor der 1. Lesung, dies wurde uns auch in der Anhörung bestätigt, schaffe sie Fakten indem Sie etwa in Bad Hersfeld beim Amtsgericht bereits Umbauten durchführen.
Das Ergebnis der Anhörung war einhellig und klar: Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur abzulehnen. Es schadet unserer gut funktionierenden Justiz, dem rechtsuchenden Bürger und der ländlichen Region, sagte Franz abschließend.
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