wir möchten Ihnen hier die Gelegenheit bieten, den leider nur in Auszügen in der HNA veröffentlichten Brief von Bernd Holzhauer (SPD Bebra) ein zu sehen.
Sehr geehrter Herr Cavalier, sehr geehrter Herr Soldan,
in Ihrem offenen Brief im Kreisanzeiger verlangen Sie von mir die Rücknahme der Bezeichnung “Wendehälse“ im Zusammenhang mit der Sanierung des “Bebraner Rathauses“. Dies ist mir, da es weiterhin den Tatsachen entspricht, leider nicht möglich.
Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf die “Hess. Gemeindeordnung“ und damit auf die Tatsache, dass gem. § 35 Abs. 1 HGO Gemeindevertreter ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung ausüben und an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden sind. Zur Beachtung meine Herren, Sie sind keine Gemeindevertreter und zitieren somit falsch.
Der Gemeindevorstand bzw. Magistrat, das Gremium dem sie angehören ist ein Teil der Verwaltung. Er ist Teil der Verwaltungsbehörde der Stadt und besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.
Somit hat auch nicht der Magistrat beschlossen den Haupt- und Finanzausschuss zu beteiligen, sondern dies war eine Vorgabe des höchsten Souveräns der Stadt, der Stadtverordnetenversammlung.
Sie führen in ihrem Schreiben aus, dass der Magistrat ursprünglich entgegen der Vorgaben des Bauamtes den Erhalt der Außenfassade beschlossen habe. Dies entspricht den Tatsachen und geht aus der Magistratsvorlage vom 24.04.2009 eindeutig hervor. Hier heißt es:
In diesem Zusammenhang muss angemerkt werden, dass auch der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Herr Karl-Heinz Lückert (CDU) den oben angeführten Beschluss des Magistrates am 06.05.2009 in der Haupt- und Finanzausschusssitzung als “weisen Beschluss des Magistrates“ bezeichnete.
Dass dieser Beschluss wie von Ihnen beschrieben ohne die notwendige Sachkenntnis und ohne ausreichende Informationen erfolgt ist erstaunt mich doch sehr. Wer einem Gremium angehört, das im Laufe einer Legislaturperiode über die Ausgabe von Millionen von Steuergeldern, dem Geld der Bürger dieses Landes mit entscheidet, insbesondere die Vergabe an die einzelnen Unternehmer durchführt, sollte es sich zur feststehenden Maxime machen, nur dann zu entscheiden wenn dies aufgrund der vorliegenden Informationen auch sachgerecht und vertretbar ist. Dazu gehört natürlich immer die ausreichende und qualitative Information. Entscheidungen aus dem “Hohlen Bauch“, wie hier von Ihnen dokumentiert und offensichtlich auch getroffen, sind nicht das geeignete Mittel beim Umgang mit den Steuergeldern unserer Bürger.
In diesem Zusammenhang muss hier die Frage gestellt werden, ob Sie wenn Sie unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen Entscheidung treffen (Hohler Bauch) dem § 66 Abs. 1 Nr. 3 HGO Rechnung tragen. Hier heißt es, dass die Magistratsmitglieder die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden und die ihnen von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen haben. Dies scheint aus Ihrer Sicht bei der ersten Entscheidung in der Angelegenheit “Sanierung Rathaus“ nicht in vollem Umfang berücksichtigt worden sein.
Ich bin seit über zwanzig Jahren ehrenamtlich politisch tätig. In diesem Zeitraum habe ich immer nur dann Entscheidungen getroffen wenn mir ausreichend Informationen zur Verfügung standen. Wer aber in solch einer relativ kurzen Zeit seine Meinung vollständig ändert und im Resultat das Gegenteil seiner bisherigen Auffassung beschließt, bei dem kann und will ich mich nicht für meine in der letzten Stadtverordnetenversammlung gemachten Äußerungen entschuldigen, da es dafür keinen sachlichen Grund gibt.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals ausdrücklich feststellen, dass mein Vorwurf sich natürlich nur auf die Magistratsmitglieder bezieht, die im Zusammenhang mit der Sanierung des Rathauses in Bebra ihrer Meinung grundlegend geändert haben, also die, die am 04.05.2009 mit ihrem Votum für den Erhalt und später gegen den Erhalt der Klinkerfassade gestimmt haben.