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Entgegen der Aussage des Bürgermeisters Horst Groß und seiner CDU-Fraktion sind bei der Nichteinhaltung der verschärften Bedingungen der Energiesparverordnung ab dem 1.10.2009 die Fördergelder für die Sanierung des Rathauses nicht in Gefahr.
Man muss nur die entsprechenden Richtlinien bzw. Verordnungen genau lesen und entsprechend handeln.
In einem Leserbrief im Kreisanzeiger vom 19.8.09 weist Jörg Brand von den Freien-Wähler auf die entsprechenden §§ dieser Verordnung hin.
Zitat:
Die Argumentation von Bürgermeister Horst Groß, die Klinkerfasade am Rathaus Bebra müsste abgerissen werden um eine zwingend vorgeschriebene Wärmedämmung nach Energieeinsparverordnung durchführen zu können, ist absolut nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar, wenn man sich mal die Mühe macht und die Energieeinsparverordnung Paragraphen für Paragraphen durchliest.
Da steht nämlich im § 24 Ausnahmen:
(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.
(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.
Und noch wichtiger - weiter im § 25 Befreiungen:
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Um es nochmal klarzustellen:
1.) Das Rathaus ist Teil von Gebäuden am Rathausplatz die ebenfalls eine Klinkerfasade aufweisen und somit als Bestandteil eines Gebäudeensembles eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Die Erfüllung der Anforderungen der Energieanlagenverordnung würden daher die Substanz (durch Abriss der Klinker) und das Erscheinungsbild, durch Herstellung einer Putzfasade, erheblich beeinträchtigen.
2.) Der Abriss der Klinkerfasade stellt einen unangemessenen Aufwand da, bei dem die erforderlichen Aufwendungen für die Herstellung einer neuen Wärmedämmung innerhalb der üblichen Nutzungsdauer einer Klinkerfasade (Auskunft Landeskonservator Hessen: 100 Jahre), durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.
Aufgrund aller dieser Fakten fordere ich Sie alle, die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an dem laufenden Bürgerbegehren zu beteiligen und mit Ihrer Unterschrift Ihre Meinung kund zu tun.
Jörg Brand
Zitatende
Wenn man bedenkt, dass ein wesentlicher Grund für die Kehrtwende der CDU-Fraktion und der Fraktion „Gemeinsam für Bebra“ in Sachen Erhalt der Klinkerfassade die Angst vor der eventuellen Rückzahlung der Fördergelder bei Nichteinhaltung der Richtlinien war, stellt sich doch die Frage, ob hier wissentlich Informationen über den Inhalt der Bedingungen der Energiesparverordnung zurück gehalten wurden. Diesbezügliche Fragen in den Sitzungen des Haushaltsausschusses ob bei Nichteinhaltung der einzelnen Bedingungen der Verordnung Gefahr der Rückzahlung bestünde, wurden mit dem Hinweis, dass eine entsprechende Antwort des zuständigen Ministeriums noch ausstehe, abgetan.
Dabei lag der Text der Verordnung schon lange in der dafür zuständigen Abteilung vor!
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