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Freitag, den 30. Oktober 2009 um 08:41 Uhr |
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von Gerd Joachim Weber.
Der Bürgermeister gibt vor, das Bürgerbegehren Rathaus-Fassade sei unzulässig. Er stützt sich bei dieser gewagten Aussage, wie er selbst angibt, auf das Prüfungsergebnis eines Referenten des HSGB und auf die Meinungen unabhängig voneinander beauftragter Juristen. Uns liegt weder das eine noch das andere vor, so dass wir uns darauf nicht beziehen können. Wir können aber so viel sagen, dass wir eine andere Rechtsauffassung haben. Aus unserer Sicht sind die in § 8b HGO genannten Kriterien allesamt erfüllt.
Mit dem Bürgerbegehren nutzen die Bürgerinnen und Bürger Bebras ein Instrument der direkten Demokratie, das schon in vielen Bundesländern erfolgreich zum Ziel geführt hat: Sie sind mit einem Beschluss der Stadtverordneten nicht einverstanden und wollen selbst über den Sachverhalt abstimmen. Diese Willensbekundung ist in klar geregelter Form mit einer festgelegten Anzahl von Unterschriften bei der Stadtverwaltung zu beantragen. So geschehen auch in Bebra in Sachen Rathaus-Fassade. Nun war die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. „Die endgültige Entscheidung" trifft die Stadtverordnetenversammlung ist in der HNA zu lesen. Ja, eben! Und es ist auch die Stadtverordnetenversammlung, die darüber entscheidet, ob sie den Ausführungen des Gutachters folgen möchte, oder ob für sie der anhand der vorliegenden Unterschriften klar erkennbare Volkeswille oberste Priorität hat. Diese Alternative hat sie durchaus; und bereits viele Kommunalparlamente haben auch die Anliegen der Initiatoren übernommen, ohne es zu einem Bürgerentscheid kommen zu lassen. In der HGO heißt es nämlich Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung. Die vom HSGB vertretene Rechtsauffassung ist für die Stadt in keiner Weise verbindlich. An einem aber kommt der Bürgermeister nicht vorbei: an der Zulässigkeit der über 1300 Unterschriften. Da immer noch hartnäckig an der Demontage der Fassade und somit auch einer prägenden Stadtansicht in Bebras Mitte fest zu halten ist nicht mehr nachvollziehbar..
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