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Dienstag, den 30. November 2010 um 15:57 Uhr |
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Antrag der SPD-Fraktion betreffs Schließungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in den Sommerferien
Die SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra möchte die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen den Bedürfnissen der Eltern angepasst wissen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 17.12.2009 ein Leitbild für die Kindertagesbetreuung beschlossen (Vorlage 342/2009), in dem unter Ziel 2 „Ermöglichung der Berufstätigkeit von Eltern“ ausgeführt wird: „Berufstätige Eltern müssen an maximal 20 Werktagen eine private Betreuung sicherstellen“. Mit Schließungen zwischen den Jahren, 10 – 15 Tagen in den Sommerferien und einzelnen Schließungstagen über das Jahr (Putztag, Betriebsausflug, Fortbildungen) sind 20 Tage schnell überschritten.
Viele Eltern haben nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen zur Verfügung. Nicht für jeden Berufstätigen ist es möglich, seinen Jahresurlaub in der Sommerschließungszeit der Tageseinrichtung zu erhalten. Für Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen ist es besonders schwierig, die Anforderungen der Arbeitgeber, die Schließungstage in der Tageseinrichtung und den Wunsch auf einen gemeinsamen Familienurlaub zu vereinbaren.
In solchen Fällen ist eine Betreuungsmöglichkeit in einer anderen Tageseinrichtung eine wertvolle Unterstützung für die Familie. Bis vor einigen Jahren war dies gute Praxis in Bebra, die dann beendet wurde, um Missbrauch zu verhindern.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion lässt sich Missbrauch auch verhindern, wenn für den Anspruch auf den Notdienst klare Bedingungen vorgegeben sind, wie ist mit dem zweiten Absatz des Beschlusses geschieht.
Der Antrag:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die SPD-Fraktion bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrages auf die Tagesordnung für die Stadtverordnetensitzung am 16.12.2010:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Schließungzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in den Sommerferien finden ab 2011 wieder versetzt voneinander statt. Sie sind so zu legen, dass eine Schließung aller Einrichtungen maximal in einer Woche gegeben ist.
In den offenen Einrichtungen wird ein Notdienst für Kinder aus geschlossenen Einrichtungen eingerichtet. Der Notdienst steht nur für Kinder zur Verfügung, deren Eltern wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder anderer nachzuweisender Notlagen auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind.
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