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Anpassung der Schließungszeiten der städtischen Kindergärten an die Bedürfnisse der Eltern
Erstellt: 30 Nov 2010
Antrag der SPD-Fraktion betreffs Schließungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in den Sommerferien
Die SPD Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra möchte die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen den Bedürfnissen der Eltern angepasst wissen.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 17.12.2009 ein Leitbild für die Kindertagesbetreuung beschlossen (Vorlage 342/2009), in dem unter Ziel 2 „Ermöglichung der Berufstätigkeit von Eltern“ ausgeführt wird: „Berufstätige Eltern müssen an maximal 20 Werktagen eine private Betreuung sicherstellen“. Mit Schließungen zwischen den Jahren, 10 – 15 Tagen in den Sommerferien und einzelnen Schließungstagen über das Jahr (Putztag, Betriebsausflug, Fortbildungen) sind 20 Tage schnell überschritten.
Viele Eltern haben nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen zur Verfügung. Nicht für jeden Berufstätigen ist es möglich, seinen Jahresurlaub in der Sommerschließungszeit der Tageseinrichtung zu erhalten. Für Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen ist es besonders schwierig, die Anforderungen der Arbeitgeber, die Schließungstage in der Tageseinrichtung und den Wunsch auf einen gemeinsamen Familienurlaub zu vereinbaren.
In solchen Fällen ist eine Betreuungsmöglichkeit in einer anderen Tageseinrichtung eine wertvolle Unterstützung für die Familie. Bis vor einigen Jahren war dies gute Praxis in Bebra, die dann beendet wurde, um Missbrauch zu verhindern.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion lässt sich Missbrauch auch verhindern, wenn für den Anspruch auf den Notdienst klare Bedingungen vorgegeben sind, wie ist mit dem zweiten Absatz des Beschlusses geschieht.
Der Antrag:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die SPD-Fraktion bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrages auf die Tagesordnung für die Stadtverordnetensitzung am 16.12.2010:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Schließungzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen in den Sommerferien finden ab 2011 wieder versetzt voneinander statt. Sie sind so zu legen, dass eine Schließung aller Einrichtungen maximal in einer Woche gegeben ist.
In den offenen Einrichtungen wird ein Notdienst für Kinder aus geschlossenen Einrichtungen eingerichtet. Der Notdienst steht nur für Kinder zur Verfügung, deren Eltern wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder anderer nachzuweisender Notlagen auf ein Betreuungsangebot angewiesen sind.
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Dringlichkeitsantrag der SPD Fraktion zum Grunderwerb des Bebrit-Geländes
Erstellt: 22 Feb 2010
Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung am 18.Februar beschloss das Stadtparlament die Verhandlungen zum Grunderwerb des Bebrit-Geländes unverzüglich einzustellen bis geklärt ist ob Rechtsverstöße der Eigentümerin gegen § 144 BauGB vorliegen.
Die SPD-Fraktion vermutet, dass nach Inkraftretens der Sanierungssatzung in 2002 zum Nachteil der Stadt Bebra die Besitzverhältnisse geändert wurden.
Der Magistrat wurde beauftragt eine Überprüfung bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 25.3.2010 vorzunehmen.
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich alle mit dem Grunderwerb Bebritstraße 1 bzw. Bebritstraße 1-3 verbundenen Rechtsfragen zu überprüfen, insbesondere zu ermitteln, ob Rechtsverstöße der Eigentümerin gegen § 144 BauGB eingetreten sind. Soweit Rechtsverstöße festgestellt werden können, sind Ankaufsverhandlungen insbesondere hinsichtlich des Objektes Bebritstraße 3 sofort einzustellen.
Über das Ergebnis der Ermittlungen ist die Stadtverordnetenversammlung in der nächsten ordentlichen Sitzung zu unterrichten.
Begründung:
§ 144 BauGB stellt nach Inkrafttreten einer Sanierungssatzung alle Geschäftsvorgänge, die der Kommune den Zugriff auf Grundstücke im Sanierungsgebiet erschweren können, unter Genehmigungsvorbehalt. Hierzu gehören auch Rechtsgeschäfte unterhalb der Schwelle von Eigentumsübergang oder Neuvermietung, also z.B. auch die Eingliederung eines Objektes in einen neu zusammengestellten Immobilienfonds. Soweit solche Rechtsgeschäfte dennoch getätigt worden sein sollten, wären diese unwirksam und gegebenenfalls schadenersatzpflichtig.
Die Verfolgung berechtigter rechtlicher Interessen der Stadt Bebra sollte Vorrang haben vor möglichen Verträgen, die diejenigen, die möglicherweise Rechtsverstöße zum Nachteil der Stadt Bebra begangen haben, wirtschaftlich begünstigen.
Begründung der Dringlichkeit:
Nach Auskunft des Magistrats sind Verhandlungen mit der Eigentümerin der Objekte in einem fortgeschrittenen Stadium, so dass zu besorgen steht, dass die rechtlich begründeten Interessen der Stadt Bebra durch einen vorzeitigen Vertragsabschluss untergehen könnten.
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Erste Schritte zur Umsetzung des Leitbildes Kindertagesbetreuung
Erstellt: 04 Dez 2009
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Als erster Schritt zur Umsetzung des beschlossenen Leitbildes Kindertagesbetreuung wird bis Start des Kindergartenjahres 2010/2011 in allen städtischen Kindertagesstätten die Personalausstattung an den beschlossenen Ausstattungsstandard von zwei Fachkraftstunden pro Stunde Öffnungszeit angepasst. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2010 einzukalkulieren und die erforderlichen Stellenausweitungen oder Neubesetzungen rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Den freien Trägern soll durch Erhöhung des städtischen Finanzierungsanteils die Umsetzung des Ausstattungsstandards mit 2 Fachkraftstunden pro Stunde zum 1. Januar 2011 ermöglicht werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dies durch Anpassung der Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern vorzubereiten. Die Mehrbelastung durch die Verbesserung der Personalausstattung wird zu 100 % von der Stadt getragen, soweit durch Zuschüsse des Landes kein Kostenausgleich erzielt werden kann.
Die Stadtverordnetenversammlung fordert das Land Hessen auf, den einhellig von den Hessischen Kommunen geforderten und von Staatsminister Jürgen Banzer auf dem Hessentag 2009 versprochenen Kostenausgleich für die Umsetzung der neuen Mindestverordnung zeitnah zu realisieren. Der Bürgermeister wird gebeten, den beigefügten offenen Brief an den Hessischen Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit weiter zu leiten.
Begründung:
Die von der SPD-Fraktion eingebrachte Beschlussvorlage zu Entwicklungszielen und Ausstattungsstandards wurde im Ausschuss für Soziales Kultur zuletzt unter Beteiligung der freien Träger mit großem Einvernehmen beraten und befürwortet.
Es bestand Einvernehmen darüber, dass die formulierten Standards nicht mit einem Schritt fiskalisch zu bewältigen sind und somit nur eine Umsetzung Zug um Zug möglich ist. Damit bereits im nächsten Jahr erkennbare Schritte zur Umsetzung getan werden können und bei Eltern, Fachkräften und Trägern der Wille der politisch Verantwortlichen deutlich wird, schlägt die SPD als erstes die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung des angestrebten Personalschlüssels von 2,0 Fachkräften pro Betreuungsgruppe zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 vor.
Dieser Personalschlüssel entspricht für Krippengruppen und für altersübergreifende Gruppen mit 20 Plätzen pro Gruppe der zum ersten September 2009 inkraftgetretenen neuen Mindestverordnung für Kindertageseinrichtungen in Hessen. Die Anforderungen des Landes für Kindergartengruppen werden um 0,25 Fachkraftstunden pro Betreuungsgruppe überschritten.
Von der Verwaltung wurde für die Umsetzung dieses Schrittes eine Summe von 216.648 Euro pro Jahr berechnet (siehe Protokoll Ausschuss für Soziales und Kultur vom 08.09.2009). Für eine Umsetzung zum zweiten Halbjahr 2010 bedeutet dies Mehrkosten von ca. 108.000 Euro.
Staatsministerin Lautenschläger hat vor Verabschiedung der neuen Mindestverordnung im Dezember 2008 eine Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt, Staatsminister Jürgen Banzer hat dies auf dem diesjährigen Hessentag bekräftigt, wo er eine Erstattung der Mehrkosten für die Umsetzung der Mindestverordnung versprochen hat. Die SPD-Fraktion Bebra bedauert, dass die nötige Umsetzungsrichtlinie immer noch fehlt, geht aber davon aus, dass bis zum Sommer 2010 die Hessische Landesregierung die Versprechungen der Minister umgesetzt hat. Dies sollte bei der Haushaltsplanung durch die Einplanung entsprechender Einnahmen berücksichtigt werden, wir schätzen hier einen Kostenbeitrag des Landes in Höhe von 70.000,- Euro, dies müsste von der Verwaltung noch kalkuliert werden (die Kosten für die Aufstockung in Kindergartengruppen über 1,75 Fachkräfte gehen allein zu Lasten der Stadt).
Um der Entwicklung in Wiesbaden etwas Nachdruck zu verleihen, schlägt die SPD-Fraktion vor, beigefügte Resolution zu verabschieden und an den Staatsminister zu übersenden.
Offener Brief:
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
mit dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan 0-10 und mit der Inkraftsetzung einer neuen Mindestverordnung für Kindertageseinrichtungen zum 1. September 2009 hat das Land Hessen wichtige Weichen für eine qualitative Verbesserung von Betreuung, Bildung und Förderung unserer Kinder gesetzt. Inhaltlich begrüßen alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bebra die neuen Standards. Durch ein in der heutigen Sitzung verabschiedetes Leitbild Kindertagesbetreuung bekennt sich die Stadtverordnetenversammlung zu den Zielsetzungen des Landes Hessen und ergänzt sie durch Umsetzungsziele und spezielle Standards für unsere Stadt (siehe Anlage).
Überfordert sind wir allerdings damit, die finanziellen Konsequenzen unserer gemeinsamen Anstrengungen für die Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsangebote für Vorschulkinder allein zu schultern. Hier sehen wir das Land Hessen nicht zuletzt im Sinne des Konnexitätsprinzips in der Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung von BEP und MVO.
Zumindest bezüglich der Mindestverordnung gab es entsprechende Zusagen von Sozialministerin Silke Lautenschläger im Vorfeld der
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Ausstattungsstandards für die Kindertagesbetreuung in Bebra
Erstellt: 27 Okt 2009
SPD-Antrag für die STAVO am 9. Juli 2009 betreffs Entwicklungsziele und Ausstattungsstandards für die Kindertagesbetreuung in Bebra
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgenden Entwicklungsziele und anzustrebenden Ausstattungsstandards für die Kindertagesbetreuung in Bebra:
1. Kinder werden in den Kindertageseinrichtungen in Bebra altersgerecht gefördert. Im Vordergrund stehen soziales Lernen und die Bewahrung und Entfaltung der kindlichen Neugier auf Wissen. Dabei werden soziale Bildungsbenachteiligungen ausgeglichen.
• Die Kindertageseinrichtungen kooperieren mit den Grundschulen der Stadt zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes und zur Gestaltung gelingender Übergänge vom Kindergarten in die Schule.
• Jedes einzelne Kind wird entsprechend seiner Stärken und Schwächen gefördert, die individuelle Entwicklung wird beobachtet und dokumentiert.
• Eltern wird mindestens ein jährliches Entwicklungsgespräch zur Förderung ihrer Kinder angeboten.
2. Mit bedarfsgerechten und flexiblen Betreuungsangeboten wird allen Eltern aus Bebra Berufstätigkeit ermöglicht.
• Ganztagsplätze für Kinder ab 1 Jahr stehen in der Zeit von 7:00 – 17:00 Uhr im erforderlichen Umfang zur Verfügung.
• Berufstätige Eltern müssen an maximal 20 Werktagen eine private Betreuung sicherstellen. Schließungstage ohne Notdienst werden mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben. Notdienste stehen Eltern mit berufs- oder ausbildungsbedingtem Bedarf zur Verfügung.
• Die Stadt Bebra unterstützt die Vermittlung von ergänzenden Betreuungsangeboten in Randzeiten durch Tagespflegepersonen.
• Die Stadt Bebra garantiert bei kurzfristig entstehenden Betreuungsbedarfen (Umzug, Arbeitsaufnahme) einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz binnen vier Wochen nach Bekanntwerden des Bedarfes. Dazu werden immer einige Plätze für Bebraner Kinder frei gehalten.
3. Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden gezielt zur Förderung der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund genutzt.
• Familien mit Migrationshintergrund werden motiviert, ihre Kinder mindestens drei Jahre in Tageseinrichtungen fördern zu lassen. Hierzu sind interkulturelle Arbeitsweisen in den Tageseinrichtungen zu beachten, um Zugangsschranken abzubauen und Integration zu fördern.
• Die Stadt Bebra bemüht sich bei der Platzvergabe um eine soziale und kulturelle Mischung der Kindergruppen.
• Gruppen mit mehr als 25 % Anteil von Kindern mit Defiziten bei der Beherrschung der deutschen Sprache werden in ihrer Gruppenstärke um 3 Plätze reduziert, bei einem Anteil von über 40 % wird die Gruppengröße um 5 Kinder reduziert.
4. Die Kindertageseinrichtungen in Bebra sind personell so ausgestattet, dass eine individuelle Förderung aller Kinder möglich ist.
• Freiwerdende Stellen werden in den nächsten Jahren vorzugsweise mit männlichen Fachkräften und Fachkräften mit Migrationshintergrund besetzt, um eine fachliche und kulturelle Vielfalt in den Teams herzustellen, die der Vielfalt in den Kindergruppen entspricht. .
• Die Stadt Bebra fördert den Einstieg junger Menschen in den Erzieher-Beruf durch Schaffung und gute Begleitung von Praktikanten- und FSJ-Stellen, um dem mittelfristig drohenden Personalmangel vorzubeugen.
• Die Personalausstattung ist so bemessen, dass eine Förderarbeit nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan und eine intensive Elternarbeit möglich ist. Dazu ist eine Ausstattung der Gruppen mit mindestens 2 Fachkraftstunden pro Stunde Öffnungszeit erforderlich.
5. Die Kindertageseinrichtungen in Bebra öffnen sich zunehmend zum Gemeinwesen.
• Ehrenamtliche Kräfte bereichern das Angebot (z. B. Vorlesepaten, Mitwirkung von Eltern und Großeltern mit besonderen Fähigkeiten)
• Vereine und andere Institutionen stellen ihre Angebote in den Tageseinrichtungen vor bzw. integrieren Angebote für Kinder und Eltern in den Alltag der Kindertagesstätten.
• Kindertagesstätten bieten Raum für gemeinwesenorientierte Hilfen und Organisationsformen wie Elternberatung, Elternbildung und Müttertreffs.
6. Die Stadt Bebra und die freien Träger von Kindertageseinrichtungen arbeiten bei der bedarfsgerechten Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung und bei der Umsetzung von Qualitätsstandards kooperativ zusammen. Vertragliche Vereinbarungen werden dementsprechend weiter entwickelt.
• Die Stadt beteiligt die freien Träger partnerschaftlich an der Entwicklungsplanung für die Kindertagesbetreuung.
• Die freien Träger stimmen Platzvergabe und konzeptionelle Ausgestaltung der Arbeit mit der Stadt ab.
• Die Höhe der finanziellen Förderung durch die Stadt macht eine Arbeit auf Basis der Qualitätsstandards möglich.
Begründung:
In der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008 wurden Leitziele und Ablaufschritte für die Realisierung des Konzeptes „Familienfreundliche Kommune“ beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung von einer Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse beauftragt. Die Fraktionen und Stadtverordneten wurden aufgefordert, konkrete Beschlussvorlagen in den parlamentarischen Entscheidungsprozess einzubringen.
Mit dieser Vorlage legt die SPD-Fraktion einen Vorschlag zur qualitativen Ausgestaltung des Bereiches Kindertagesbetreuung vor.
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Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung des doppischen Haushaltes
Erstellt: 27 Okt 2009
Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zur Weiterentwicklung des doppischen Haushaltes:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Eine Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung des doppischen Haushaltes" wird gebildet, die sich aus dem Bürgermeister oder einem von ihm benannten Magistratsmitglied, zwei Fachkräften der Verwaltung und jeweils einem Stadtverordneten aus jeder Fraktion zusammen setzt. Die Arbeitsgruppe arbeitet dem Haupt- und Finanzausschuss zu. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Überarbeitung der Produkte und die Begleitung der Ausarbeitung von Produktbeschreibungen, Produktzielen und Kennzahlen durch die Verwaltung.
Die für den Haushalt 2009 gebildeten Produkte werden von der Arbeitsgruppe bis zum August 2009 einer kritischen Überprüfung unterzogen: Sind die Produkte entsprechend dem Informationsbedürfnis der Stadtverordneten und der Bürger zugeschnitten? Beschreiben die Produkte Dienstleistungen für die Bürger oder Organisationsstrukturen der Verwaltung? Rechtfertigt der notwendige Ressourceneinsatz für die im Produkt abgebildeten Leistungen die Bildung eines eigenen Produktes? Nach der Überarbeitung für den Haushalt 2010 sollen die Produkte möglichst nicht mehr verändert werden.
Alle Investitionsprojekte mit mehr als 10.000,- Euro Kosten werden ab Nachtragshaushalt 2009 bzw. (falls nicht erforderlich) mit dem Haushaltsplan 2010 in den Haushaltserläuterungen einzeln mit den zu erwartenden Kosten dargestellt.
Ab dem Haushalt 2010 wird dem Haushaltsplan ein Produktplan und eine Auflistung der zugeordneten Kostenträger beigefügt.
Ab dem Haushaltsplan 2010 wird jedem Produkt eine maximal einseitige Produktbeschreibung beigefügt, aus der die im Produkt abgebildeten Leistungen für die Bürger/innen und die gesetzlichen Hintergründe deutlich werden.
Bis zum Haushaltsjahr 2012 sind alle externen Produkte mit Zielen ausgestattet. Im Folgejahr wird die jeweilige Zielerreichung im Haushalt dokumentiert.
Bis zum Haushaltsjahr 2013 sind alle Produkte mit Kennzahlen ausgestattet. Die Kennzahlen sollen nach Möglichkeit interkommunale Vergleiche ermöglichen.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung können im Zuge der Beratung von Haushalt und Nachtragshaushalt Ergebnisse und aktuelle Einnahmen- und Ausgabenstände zu den Produkten, Kostenstellen und Kostenträgern bei der Kämmerei abrufen.
Begründung:
Die Beratung des ersten doppischen Haushaltes 2009 hat gezeigt, dass der Informationsgehalt des Haushaltes in der vorgelegten Form für Stadtverordnete eher niedriger ist als der gewohnte kameralistische Haushalt. Diese Erfahrung teilt Bebra mit den meisten anderen Kommunen. Zum Teil ist dies durch das Fehlen von Vergleichsmöglichkeiten mit den Ergebnissen des Vorjahres begründet. Entscheidend ist aber, dass wichtige Elemente des doppischen Haushaltes noch nicht erarbeitet sind. Dazu gehören Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen. Dies muss in den nächsten Jahren schrittweise erfolgen.
Die im ersten doppischen Haushalt dargestellten Produkte wurden von der Verwaltung gemeinsam mit externen Beratern und entsprechend der Empfehlung der Software-Firma erarbeitet. Wie Diskussionsbeiträge von Mitgliedern aller Fraktionen zeigen, entsprechen sie noch nicht dem Informationsbedürfnis der Abgeordneten. Hier sollte zeitnah nachgesteuert werden, damit rechtzeitig zur Haushaltsplanung 2010 ein Produktgerüst steht, dass zumindest mittelfristig Bestand hat.
Beispiele für unbefriedigende Produktbildungen aus dem Haushalt 2009 sind:
- Das Produkt "Bauhof und Fuhrpark" ist im Produktbereich "Innere Verwaltung" angesiedelt, obwohl hier viele Dienstleistungen für Bürger erbracht werden. Das abgebildete Finanzvolumen ist mit 1,3 Mio. Euro sehr groß. Die erbrachten Dienstleistungen werden nicht im Produktnamen abgebildet. Da die Bauhöfe immer wieder kritisch hinterfragt werden, ist hier eine gute Abbildung des Leistungsspektrums und eine aussagekräftige Kennzahlenbildung besonders wichtig. Denkbar als Produktnamen ist: Reinigung und Winterdienst für städtische Straßen, Fuß- und Radwege und Plätze, Pflege und Unterhaltung von städtischen Grünflächen und Sportanlagen, Interne Dienstleistungen (Pflege- und Unterhaltungsarbeiten in Kindergärten, auf Spielplätzen, bei Weihnachtsmärkten, Stadtfesten etc., die beim entsprechenden Produkt im Zuge interner Verrechnung als Ausgabe, hier als interne Einnahme verbucht werden).
- Im Hauptproduktbereich "Schule und Kultur" sind vier Produkte mit einem Gesamtfinanzvolumen von 86.000 Euro abgebildet. Besonders überflüssig erscheint das eigenständige Produkt "Leistungen an Kirchen" mit einem Betrag von 50,- Euro in einem einzigen Sachkonto.
- Eine Staffelungstiefe von vier Ebenen von "Hauptproduktbereich" bis "Produkt" erscheint angesichts der Anzahl der Produkte übertrieben. Dies zeigt sich auch an der häufigen Doppelung der Bezeichnung von Produkt und Produktbereich. Hier lässt sich eine Reduzierung auf drei Ebenen leicht realisieren.
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